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Energiepass ab 01/01/2010 obligatorisch

25 November 2009

Der Energiepass wird ab 1. Januar 2010 obligatorisch bei Eigentümer- oder Mieterwechsel, sowie bei Neubau oder baugenehmigungspflichtigen Renovierungsarbeiten (seit 01.01.08 obligatorisch). Der Energiepass wird für gesamte Wohngebäude ausgestellt und ist 10 Jahre gültig. Die Erstellungskosten sind vom Bauträger, Eigentümer bzw. von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Wohnbauten. Basis ist die Einordnung in Klassen. Im Energiepass finden Sie Angaben zur energetischen Qualität Ihrer Gebäudehülle, zur Effizienz des Heizungssystems und des gewählten Brennstoffes.
Daraus ergeben sich Energiebedarf und CO2-Emissionen Ihres Wohngebäudes. Der Energiepass enthält Hinweise zu energetischen Optimierungsmassnahmen. Durch das Erstellen eines Energiepasses entstehen keine Sanierungsverpflichtungen.

Wer erstellt Energiepässe?

  • Architekten und beratende Ingenieure sowie alle zusätzlichen Experten die vom Ministerium für Wirtschaft und Aussenhandel zugelassen sind.
  • Infos unter www.energyefficient.lu, Rubrik „Dokumentation“

 

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