Myenergy Luxembourg

Logo - myenergy
Printer-friendly versionSend to friend

Energiepass für Wohngebäude

Um die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden zu beschleunigen und den Energieverbrauch sowie die Emissionen von Treibhausgasen im Wohngebäudebereich zu reduzieren, trat am 01. Januar 2008 die Luxemburger Energieeffizienzverordnung für Wohngebäude im Rahmen der EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Kraft.

Um die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden zu beschleunigen und den Energieverbrauch sowie die Emissionen von Treibhausgasen im Wohngebäudebereich zu reduzieren, trat am 01. Januar 2008 die Luxemburger Energieeffizienzverordnung für Wohngebäude im Rahmen der EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Kraft. Sie ist die gesetzliche Grundlage des Energiepasses für den Neubau und für bestehende Wohngebäude.

Was ist der Energiepass?

Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Wohngebäuden. Mit ihm erfahren Interessenten auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes oder ein energieintensives Wohngebäude handelt. Der Energiepass macht den Energiebedarf von Gebäuden und Wohnungen mit einfachen Mitteln transparent. Auch ohne technische Vorkenntnisse ist es den Verbrauchern möglich, die energetische Qualität des Wohngebäudes zu beurteilen.

Eigentümer eines energieeffizienten Wohngebäudes können mit dem Energiepass werben.

Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem Energiepass ein Instrument, mit dem sie Kunden über die energetische Qualität der Wohnung informieren können. Eigentümer, die in die energetische Renovierung ihres Wohngebäudes investiert haben, können nun am Markt mit der Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes werben.

Käufer und Mieter können mit dem Energiepass die Energieeffizienz von Wohngebäuden vergleichen und bewerten.

Käufer und Mieter können unterschiedliche Immobilienangebote und deren Energiebedarf vergleichen und bewerten. Die Energieeffizienz wird ein neues Qualitätsmerkmal und der Energiepass diesbezüglich eine wichtige Informationsquelle.

Welche Angaben finden Sie im Energiepass?

Kernstück des Energiepasses ist der Energiekennwert auf Basis des errechneten Energiebedarfs des Wohngebäudes. Diese Berechnung erfolgt nach bestimmten Regeln, welche durch das Règlement grand-ducal du 30 novembre 2007 concernant la performance énergétique des bâtiments d’habitation festgelegt wurden. Dies ermöglicht die Einordnung des Wohngebäudes in ein Bewertungssystem mit Klassen, ähnlich dem der Elektrogeräte.

Energiepass

 

Darüber hinaus findet man im Energiepass Angaben zum Energiebedarf und zu den CO2-Emissionen des betroffenen Wohngebäudes. Der Energiepass enthält des Weiteren Hinweise über energetische Optimierungsmaßnahmen eines bestehenden Wohngebäudes. Man erfährt zum Beispiel, wie sich eine zusätzliche Dämmung der Außenwände und der Einbau einer Solaranlage auf den Energiebedarf und damit auf die Einordnung im Energiepass auswirken. Wird ein Energiepass ausgestellt, entstehen aus den Ergebnissen keine unmittelbaren Renovierungsverpflichtungen.

Die Kennwertermittlung erfolgt über das Verhältnis vom Energiebedarf zu der Energiebezugsfläche. Die Energiebezugsfläche entspricht dem konditionierten Teil der Nettogrundfläche innerhalb der thermischen Hülle. Ein konditionierter Raum ist ein Raum, für dessen Standardnutzung ein Beheizen oder Klimatisieren erforderlich ist.

Energiepass

 

Bei der Ermittlung der Wärmeschutzklasse wird nur der Heizwärmebedarf berücksichtigt. Dieser Kennwert berücksichtigt vor allem die Qualität der Gebäudehülle, also der Wände, Decken, Fenster und des Daches.

Bei der Berechnung der Energieeffizienzklasse fließen alle Faktoren mit ein, die den Energiebedarf des Wohngebäudes bestimmen. Es wird also zusätzlich betrachtet, wie effizient und umweltfreundlich Heizung und Warmwasserbereitung die Energie des gewählten Brennstoffes nutzen. Es wird berücksichtigt, wie der eingesetzte Energieträger, z.B. Erdgas, Heizöl oder Strom, gewonnen und umgewandelt wurde, bevor er zum Verbraucher gelangt.

Energiepass-Erstellung

Einfach, unbürokratisch und kosteneffizient
Der Energiepass stellt auf 5 Seiten die energetische Qualität für das gesamte Wohngebäude dar. Der Energiepass wird für das ganze Wohngebäude ausgestellt und ist 10 Jahre gültig. Die Kosten sind vom Wohngebäudeeigentümer bzw. von der Eigentümergesellschaft zu tragen.

Für den Neubau und baugenehmigungspflichtige Renovierungsarbeiten gilt die Verpflichtung vom Energiepass seit dem 01. Januar 2008. Für bestehende Wohngebäude wird der Energiepass ab dem 01. Januar 2010 bei Verkauf oder Vermietung verlangt.

Wer darf Energiepässe erstellen?
Ausstellberechtigt sind Architekten und beratende Ingenieure, deren Beruf durch das Gesetz über die Organisation der Berufe von Architekten und beratenden Ingenieuren geregelt ist, sowie alle zusätzlichen Experten, welche vom Ministère de l’Economie et du Commerce extérieur zugelassen sind. Eine Liste mit Architekten, beratenden Ingenieuren und Experten, welche an einer vom Ministère de l’Economie et du Commerce extérieur organisierten Schulung teilgenommen haben, finden Sie auf der Webseite www.energyefficient.lu unter der Rubrik „Documentation”.

Es ist zu empfehlen, vor einer Beauftragung mehrere Angebote von geschulten Energiepass-Ausstellern einzuholen und Preise zu vergleichen.

myenergy days

 

Finanzielle Unterstützung

 

FAQ Energiepass

 

Hotline

 

myenergy infopoint