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Gemeinden

Gemeinden, welche in Energieeffizienz und erneuerbare Energien investieren, werden mittels Investitionsbeihilfen und Stromeinspeisetarifen unterstützt.

Investitionsbeihilfen

Investitionsbeihilfen werden im Rahmen des Fonds pour la protection de l’environnement gewährt. Die Höhe der Beihilfen sind in einem Rundschreiben (Circulaire n° 2489 du 20 avril 2005) festgelegt. Die Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten beim Ministère de l’Environnement eingereicht werden. Diese werden anschließend von einem Ausschuss begutachtet. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Ministère de l’Environnement.

Gemeinden können eine Investitionsbeihilfe für folgende Technologien und Maßnahmen beantragen: Energiekonzept, Energetische Renovierung, Energieeffizienter Neubau, Passive Solarenergie, SolarthermiePhotovoltaik, Bioenergie, Kraft-Wärme-Kopplung, Nahwärmenetz, Pilotprojekt.

Stromeinspeisetarife

Die Abnahme von erneuerbarem Strom im Stromnetz ist zu festgelegten Tarifen - gemäß dem Règlement grand-ducal du 8 février 2008 relatif à la production d’électricité basée sur les sources d’énergie renouvelables - gesichert. Dazu muss der Eigentümer der Stromerzeugungsanlage einen vom Institut Luxembourgeois de Régulation freigegebenen Vertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

Die Einpeisetarife für erneuerbare Stromerzeugungstechnologien, für die keine Investitionsbeihilfen für Gemeinden vorgesehen sind, können hier eingesehen werden.

Die Abnahme von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erfolgt gemäß dem Règlement grand-ducal modifié du 30 mai 1994 concernant la production d’énergie électrique basée sur la cogénération.

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