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Bioenergie

Investitionsbeihilfen

Eine Heizzentrale zur Wärmeerzeugung aus Biomasse wird mit einer Beihilfe von 33% der Investitionskosten gefördert. Förderfähig sind folgende Anlagen:

  • Holzhackschnitzelfeuerung,
  • Holzpelletfeuerung,
  • Holzvergaseranlage.

Eine Energiezentrale zur Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse wird mit einer Beihilfe von 33% der Investitionskosten gefördert.

Für Informationen betreffend die Investitionsbeihilfe für Klärgasanlagen wenden Sie sich bitte an die Administration de la Gestion de l’Eau.

Stromeinspeisetarife

Die Einpeisetarife für die Stromerzeugung aus Biomasse können hier eingesehen werden.

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