Nahwärmenetz
Ein Nahwärmenetz wird mit einer Beihilfe von:
- 20% der Investitionskosten im Falle einer klassischen Wärmeerzeugung (auf Basis fossiler Energieträger) und
- 33% der Investitionskosten im Falle einer erneuerbaren Wärmeerzeugung gefördert.
Grabenarbeiten sind nicht zuschussfähig.
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- Circulaire n° 2489 du 20 avril 2005 (PDF - 869 kB)

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