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Privatpersonen

Privatpersonen, welche in Energieeffizienz und erneuerbare Energien investieren, werden mittels Investitionsbeihilfen und Stromeinspeisetarife unterstützt.

Investitionsbeihilfen

Investitionsbeihilfen werden im Rahmen eines fünfjährigen Förderprogramms (Règlement grand-ducal du 20 avril 2009 instituant un régime d’aides pour la promotion de l’utilisation rationnelle de l’énergie et la mise en valeur des énergies renouvelables) gewährt. Die entsprechende Investition muss zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 31. Dezember 2012 getätigt werden. Der Förderantrag ist mittels Antragsformular an die Administration de l’Environnement zu richten. Die Verjährungsfrist des Förderantrags beträgt 2 Jahre ausgehend vom 31. Dezember des Kalendarjahres, in dem die Investition getätigt wurde.

Privatpersonen können eine Investitionsbeihilfe im Rahmen dieses Förderprogramms für folgende Technologien und Maßnahmen beantragen: Energetische Renovierung, Energieeffizienter Neubau, Solarthermie, Photovoltaik, Holzheizung, Wärmepumpe, Brennwertkessel, Mikro-BHKW, Anschluss Nahwärmenetz, Energieberatung.

Außerdem gibt es eine Beihilfe für Kühlschränke, Gefriergeräte sowie kombinierte Geräte der Energieeffizienzklasse A++, welche zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 31. Juli 2011 angeschafft werden. Das Antragsformular finden Sie hier. Weitere Informationen können hier eingesehen werden.

In einigen Gemeinden bestehen zusätzlich kommunale Förderprogramme. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Gemeindeverwaltung ob und wie Ihre Gemeinde Investitionen im Bereich effizienter Energienutzung und erneuerbarer Energien fördert.

Stromeinspeisetarife

Die Abnahme von erneuerbarem Strom im Stromnetz ist zu festgelegten Tarifen - gemäß dem Règlement grand-ducal du 8 février 2008 relatif à la production d’électricité basée sur les sources d’énergie renouvelables - gesichert. Dazu muss der Eigentümer der Stromerzeugungsanlage einen vom Institut Luxembourgeois de Régulation freigegebenen Vertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

Die Einpeisetarife für erneuerbare Stromerzeugungstechnologien, für die keine Investitionsbeihilfen für Privatpersonen vorgesehen sind, können hier eingesehen werden.

Die Abnahme von Strom aus BHKW-Anlagen erfolgt gemäß dem Règlement grand-ducal modifié du 30 mai 1994 concernant la production d’énergie électrique basée sur la cogénération.

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