Energieberatung
Die Energieberatung für eine energetischen Renovierung, ein Niedrigenergiehaus oder ein Passivhaus wird jeweils mit 70 € pro Stunde bezuschusst, ohne jedoch die Höchstbeträge der nachfolgenden Tabellen übersteigen zu können.
Energetische Renovierung
| Nutzung | Höchstbetrag (€) |
|---|---|
| Einfamilienhaus | 1000 € |
| Mehrfamilienhaus | 1200 € / 2 Wohnungen, Zusatz von 25 € / Wohnung, ≤ 1600 € / Mehrfamilienhaus |
Im Rahmen einer energetischen Renovierung ist die Energieberatung Pflicht. Anhand einer Besichtigung des betreffenden Wohngebäudes nimmt der Energieberater eine Bestandsaufnahme der thermischen Gebäudehülle und der technischen Installationen vor. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie das Renovierungskonzept werden in einem Beratungsbericht festgehalten. Mindestens eine Renovierungsmaßnahme muss gemäß Förderprogramm realisiert werden um die Förderfähigkeit der Energieberatung zu gewährleisten.
Niedrigenergiehaus
| Nutzung | Höchstbetrag (€) |
|---|---|
| Einfamilienhaus | 350 € |
| Mehrfamilienhaus
|
420 € / 2 Wohnungen, Zusatz von 10 € / Wohnung, ≤ 600 € / Mehrfamilienhaus |
Passivhaus
| Nutzung | Höchstbetrag (€) |
|---|---|
| Einfamilienhaus | 700 € |
| Mehrfamilienhaus
|
840 € / 2 Wohnungen, Zusatz von 20 € / Wohnung, ≤ 1200 € / Mehrfamilienhaus |
Ziel der Energieberatung für ein Niedrigenergiehaus oder ein Passivhaus ist die Erreichung der angestrebten Energieeffizienz.
Die Energieberatung für folgende Technologien wird mit max. 150 € gefördert:
Mindestens eine Technologie muss gemäß Förderprogramm realisiert werden um die Förderfähigkeit der Energieberatung zu gewährleisten.
Pro Wohngebäude und Technologie ist nur eine Energieberatung förderfähig.
Die Mindestqualifikation des Energieberaters ist Architekt, Ingenieur im technischen Gebäudebereich oder Handwerker mit einer professionellen Weiterbildung von mindestens 40 Stunden im Bereich der Energieeffizienz.

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