Energieeffizienter Neubau
Niedrigenergiehaus
| Energiebezugsfläche An (m²) | Beihilfe | |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | ||
| I | bis 150 | 45 €/m² |
| II | zwischen 150 und 200 | 27 €/m² |
| Energiebezugsfläche ≥ 200m² | 8100 € | |
| Wohnung eines Mehrfamilienhauses mit einer Gesamtfläche ≤ 1000 m² | ||
| I | bis 80 | 40 €/m² |
| II | zwischen 80 und 120 | 25 €/m² |
| Energiebezugsfläche ≥ 120m² | 4200 € | |
| Wohnung eines Mehrfamilienhauses mit einer Gesamtfläche > 1000 m² | ||
| I | bis 80 | 34 €/m² |
| II | zwischen 80 und 120 | 21 €/m² |
| Energiebezugsfläche ≥ 120m² | 3560 € | |
An = Energiebezugsfläche laut Nachweis über die Gesamt-Energieeffizienz des Gebäudes gemäß Règlement grand-ducal du 30 novembre 2007 concernant la performance énergétique des bâtiments d'habitation
I: Beihilfe bis zu einer Energiebezugsfläche von 150 m² bei einem Einfamilienhaus oder 80 m² bei einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses
II: Beihilfe ab einer Energiebezugsfläche von 150 m² bei einem Einfamilienhaus oder 80 m² bei einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses
Ein Niedrigenergiehaus ist ein Gebäude, welches in allen Effizienzklassen gemäß Energiepass die Klasse B erreicht.
Passivhaus
| Energiebezugsfläche An (m²) | Beihilfe | |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | ||
| I | bis 150 | 160 €/m² |
| II | zwischen 150 und 200 | 105 €/m² |
| Energiebezugsfläche ≥ 200m² | 29.250 € | |
| Wohnung eines Mehrfamilienhauses mit einer Gesamtfläche ≤ 1000 m² | ||
| I | bis 80 | 139 €/m² |
| II | zwischen 80 und 120 | 87 €/m² |
| Energiebezugsfläche ≥ 120m2 | 14.600 € | |
| Wohnung eines Mehrfamilienhauses mit einer Gesamtfläche > 1000 m² | ||
| I | bis 80 | 99 €/m² |
| II | zwischen 80 und 120 | 57 €/m² |
| Energiebezugsfläche ≥ 120m² | 10.200 € | |
An = Energiebezugsfläche laut Nachweis über die Gesamt-Energieeffizienz des Gebäudes gemäß Règlement grand-ducal du 30 novembre 2007 concernant la performance énergétique des bâtiments d’habitation
I: Beihilfe bis zu einer Energiebezugsfläche von 150 m² bei einem Einfamilienhaus oder 80 m² bei einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses
II: Beihilfe ab einer Energiebezugsfläche von 150 m² bei einem Einfamilienhaus oder 80 m² bei einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses
Ein Passivhaus ist ein Gebäude, welches in allen Effizienzklassen gemäß Energiepass die Klasse A erreicht.
Zur Berechnung des Förderbetrags wird die Energiebezugsfläche mit der spezifischen Beihilfe aus den obigen Tabellen multipliziert.
Folgende Bedingungen müssen beachtet werden:
- Eine kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung, welche die Mindestanforderungen gemäß Energieeffizienzverordnung für Wohngebäude einhält, ist Pflicht.
- Es muss eine Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door Test) nach DIN EN 13829 erfolgen. Dabei muss der Luftaustausch bei einem Druckunterschied von 50 Pa (n50-Wert) geringer als 1,0 l/h bei einem Niedrigenergiehaus und geringer als 0,6 l/h bei einem Passivhaus sein.
- Es darf keine Klimaanlage installiert sein.
Im Förderbetrag des Niedrigenergie- oder Passivhauses sind die Beihilfen für die Wohnungslüftung sowie die Luftdichtheitsprüfung bereits enthalten.
Zusätzlich kann die Installation eines Erdwärmetauschers gefördert werden.
Erdwärmetauscher
| Nutzung | Beihilfe (%) | Höchstbetrag (€) | Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 50 | 1000 | Mindesttiefe: 1,5 m, kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung |
| Mehrfamilienhaus | 1500 / 2 Wohnungen, Zusatz von 200 / Wohnung, ≤ 4000 / Mehrfamilienhaus |
Die Inanspruchnahme einer freiwilligen Energieberatung von einem qualifizierten Energieberater wird bezuschusst.

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