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Energieeffizienter Neubau

Niedrigenergiehaus
Energiebezugsfläche An (m²) Beihilfe
Einfamilienhaus
I bis 150 45 €/m²
II zwischen 150 und 200 27 €/m²
  Energiebezugsfläche ≥ 200m² 8100 €
Wohnung eines Mehrfamilienhauses mit einer Gesamtfläche ≤ 1000 m²
I bis 80 40 €/m²
II zwischen 80 und 120 25 €/m²
  Energiebezugsfläche ≥ 120m² 4200 €
Wohnung eines Mehrfamilienhauses mit einer Gesamtfläche > 1000 m²
I bis 80 34 €/m²
II zwischen 80 und 120 21 €/m²
  Energiebezugsfläche ≥ 120m² 3560 €

An = Energiebezugsfläche laut Nachweis über die Gesamt-Energieeffizienz des Gebäudes gemäß Règlement grand-ducal du 30 novembre 2007 concernant la performance énergétique des bâtiments d'habitation
I: Beihilfe bis zu einer Energiebezugsfläche von 150 m² bei einem Einfamilienhaus oder 80 m² bei einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses
II: Beihilfe ab einer Energiebezugsfläche von 150 m² bei einem Einfamilienhaus oder 80 m² bei einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses

Ein Niedrigenergiehaus ist ein Gebäude, welches in allen Effizienzklassen gemäß Energiepass die Klasse B erreicht.

Passivhaus
Energiebezugsfläche An (m²) Beihilfe
Einfamilienhaus
I bis 150 160 €/m²
II zwischen 150 und 200 105 €/m²
  Energiebezugsfläche ≥ 200m² 29.250 €
Wohnung eines Mehrfamilienhauses mit einer Gesamtfläche ≤ 1000 m²
I bis 80 139 €/m²
II zwischen 80 und 120 87 €/m²
  Energiebezugsfläche ≥ 120m2 14.600 €
Wohnung eines Mehrfamilienhauses mit einer Gesamtfläche > 1000 m²
I bis 80 99 €/m²
II zwischen 80 und 120 57 €/m²
  Energiebezugsfläche ≥ 120m² 10.200 €

An = Energiebezugsfläche laut Nachweis über die Gesamt-Energieeffizienz des Gebäudes gemäß Règlement grand-ducal du 30 novembre 2007 concernant la performance énergétique des bâtiments d’habitation
I: Beihilfe bis zu einer Energiebezugsfläche von 150 m² bei einem Einfamilienhaus oder 80 m² bei einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses
II: Beihilfe ab einer Energiebezugsfläche von 150 m² bei einem Einfamilienhaus oder 80 m² bei einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses

Ein Passivhaus ist ein Gebäude, welches in allen Effizienzklassen gemäß Energiepass die Klasse A erreicht.

Zur Berechnung des Förderbetrags wird die Energiebezugsfläche mit der spezifischen Beihilfe aus den obigen Tabellen multipliziert.

Folgende Bedingungen müssen beachtet werden:

  • Eine kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung, welche die Mindestanforderungen gemäß Energieeffizienzverordnung für Wohngebäude einhält, ist Pflicht.
  • Es muss eine Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door Test) nach DIN EN 13829 erfolgen. Dabei muss der Luftaustausch bei einem Druckunterschied von 50 Pa (n50-Wert) geringer als 1,0 l/h bei einem Niedrigenergiehaus und geringer als 0,6 l/h bei einem Passivhaus sein.
  • Es darf keine Klimaanlage installiert sein.

Im Förderbetrag des Niedrigenergie- oder Passivhauses sind die Beihilfen für die Wohnungslüftung sowie die Luftdichtheitsprüfung bereits enthalten.

Zusätzlich kann die Installation eines Erdwärmetauschers gefördert werden.

Erdwärmetauscher
Nutzung Beihilfe (%) Höchstbetrag (€) Bedingungen
Einfamilienhaus 50 1000 Mindesttiefe: 1,5 m,
kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung
Mehrfamilienhaus 1500 / 2 Wohnungen,
Zusatz von 200 / Wohnung,
≤ 4000 / Mehrfamilienhaus

Die Inanspruchnahme einer freiwilligen Energieberatung von einem qualifizierten Energieberater wird bezuschusst.

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