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Holzheizung

Zentralheizung mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln oder Stroh
Nutzung Beihilfe (%) Höchstbetrag (€) Bedingungen
Einfamilienhaus 30 4000 Leistungs- und Verbrennungsregelung,
automatische Beschickung und Zündung
Mehrfamilienhaus 30 4000 / Wohnung
≤ 20.000 / Mehrfamilienhaus
Holzpelletofen (mit Wärmeauskopplung in den Heizkreis der Zentralheizung)
Nutzung Beihilfe (%) Höchstbetrag (€) Bedingungen
Einfamilienhaus 30 2500 Wärmeauskopplung in den Heizkreis ≥ 50 %, Leistungs- und Verbrennungsregelung
Zentrale Scheitholzheizung
Nutzung Beihilfe (%) Höchstbetrag (€) Bedingungen
Einfamilienhaus 25 2500 Leistungs- und Verbrennungsregelung,
Pufferspeicher ≥ 55 l/kW
Mehrfamilienhaus 25 2000 / Wohnung
≤ 10.000 / Mehrfamilienhaus

Die Erfüllung der folgenden Kriterien ist mittels Zertifikat vom Heizungsinstallateur nachzuweisen:

  • CO-Emissionen ≤ 250 mg/m³ (Nennlastfall)
  • Partikelemissionen ≤ 50mg/m³ (Nennlastfall)
  • Kesselwirkungsgrad ≥ 90% bzw. feuerungstechnischer Wirkungsgrad des Holzpelletofens ≥ 90%

Die Einrichtung einer Holzheizung in Kombination mit einer thermischen Solaranlage, welche den Anforderungen des Règlement grand-ducal du 20 avril 2009 entspricht, wird zusätzlich mit einer pauschalen Beihilfe von 300 € unterstützt.

Die Förderung bezieht sich auf die Materialkosten (Kessel bzw. Ofen und Peripherie) und die Einbaukosten. Die Inanspruchnahme einer Energieberatung von einem qualifizierten Energieberater wird ebenfalls bezuschusst.

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