Holzheizung
Zentralheizung mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln oder Stroh
| Nutzung | Beihilfe (%) | Höchstbetrag (€) | Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 30 | 4000 | Leistungs- und Verbrennungsregelung, automatische Beschickung und Zündung |
| Mehrfamilienhaus | 30 | 4000 / Wohnung ≤ 20.000 / Mehrfamilienhaus |
Holzpelletofen (mit Wärmeauskopplung in den Heizkreis der Zentralheizung)
| Nutzung | Beihilfe (%) | Höchstbetrag (€) | Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 30 | 2500 | Wärmeauskopplung in den Heizkreis ≥ 50 %, Leistungs- und Verbrennungsregelung |
Zentrale Scheitholzheizung
| Nutzung | Beihilfe (%) | Höchstbetrag (€) | Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 25 | 2500 | Leistungs- und Verbrennungsregelung, Pufferspeicher ≥ 55 l/kW |
| Mehrfamilienhaus | 25 | 2000 / Wohnung ≤ 10.000 / Mehrfamilienhaus |
Die Erfüllung der folgenden Kriterien ist mittels Zertifikat vom Heizungsinstallateur nachzuweisen:
- CO-Emissionen ≤ 250 mg/m³ (Nennlastfall)
- Partikelemissionen ≤ 50mg/m³ (Nennlastfall)
- Kesselwirkungsgrad ≥ 90% bzw. feuerungstechnischer Wirkungsgrad des Holzpelletofens ≥ 90%
Die Einrichtung einer Holzheizung in Kombination mit einer thermischen Solaranlage, welche den Anforderungen des Règlement grand-ducal du 20 avril 2009 entspricht, wird zusätzlich mit einer pauschalen Beihilfe von 300 € unterstützt.
Die Förderung bezieht sich auf die Materialkosten (Kessel bzw. Ofen und Peripherie) und die Einbaukosten. Die Inanspruchnahme einer Energieberatung von einem qualifizierten Energieberater wird ebenfalls bezuschusst.

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