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Mikro-BHKW

Investitionsbeihilfe

Verbrennungsmotor, Stirlingmotor, Brennstoffzelle
Beihilfe (%) Höchstbetrag (€) Bedingungen
25 3000 elektrische Nennleistung zwischen 1 und 6 kW,
Brennstoff bzw. Wärmequelle aus erneuerbaren Energien (außer für die Brennstoffzelle),
Jahresnutzungsgrad > 85%,
jährliche Betriebsstunden > 5000 Stunden,
Dimensionierung nach VDI 3985 und VDI 2067-Blatt7; Grundlast nicht größer als 30% der maximalen thermischen Gebäudelast,
gemeinsame Nutzung der Wärme und des Stroms,
Einsatz eines Notkühlers nicht erlaubt

Die Förderung bezieht sich auf die Materialkosten (Mikro-Kraftwärmekopplung-Modul und Peripherie) und auf die Einbaukosten. Die Inanspruchnahme einer Energieberatung von einem qualifizierten Energieberater wird ebenfalls bezuschusst.

Stromeinspeisetarif

Zusätzlich wird die vom Mikro-BHKW ins Stromnetz eingespeiste elektrische Energie gemäß dem Règlement grand-ducal modifié du 30 mai 1994 vergütet.

Tarif Bedingung
0,0731 (0,65+0,35 (I6m/I0)) (€/kWh) 1 ≤ elektrische Nennleistung (kW) ≤ 150,
Jahresnutzungsgrad ≥ 80%,
jährliche Volllaststunden ≥ 2500

I6m: Verbraucherpreisindex des Verrechnungsmonats, sechsmonatiger Durchschnitt des Verbraucherpreisindices, welche sich auf den Referenzwert vom 1. Januar 1948 beziehen (Stand Dezember 2008: 743,3)
I0: Referenzwert Januar 1993: 529,21

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