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Photovoltaik

Investitionsbeihilfe

Beihilfe (%) Höchstbetrag (€/kWp) Bedingungen
30 1650 Montage auf Dach bzw. Fassade oder in die Gebäudehülle integriert,
Maximale förderfähige Spitzenleistung: 30 kWp pro Standort

Die Förderung bezieht sich auf die Materialkosten (Photovoltaikmodule, Montagesystem, elektrische Kabel, Wechselrichter, elektrische Schutzvorrichtungen und Einspeisezähler) und die Montagekosten. Die Inanspruchnahme einer Energieberatung von einem qualifizierten Energieberater wird ebenfalls bezuschusst.

Stromeinspeisetarif

Leistungsklasse Tarif
elektrische Spitzenleistung ≤ 30 kWp 420 x (1-(n-2008) x 3,00/100)  €/MWh
30 kWp < elektrische Spitzenleistung ≤ 1 MWp 370 x (1-(n-2008) x 3,00/100)  €/MWh

n: Amtsjahr der ersten Stromeinspeisung

Der Einspeisetarif gilt während einer Dauer von 15 Jahren nach der ersten Einspeisung ins Stromnetz. Die Anlage muss auf einer Gebäudehülle installiert sein. Anlagen, deren erste Stromeinspeisung vor dem 1. Januar 2008 stattfand, sind ausgeschlossen.

Beispiel
Der Einspeisetarif für eine Photovoltaikanlage mit einer elektrischen Spitzenleistung von 4 kWp, welche im Jahr 2010 zum ersten Mal ins Stromnetz einspeist, wird wie folgt berechnet :
Die 4 kWp-Anlage liegt in der unteren Leistungsklasse (kleiner als 30 kWp). Somit lautet die Tarifberechnungsformel:
420 x (1-(n-2008) x 3,00/100) €/MWh mit n = 2010
Daraus ergibt sich der Einspeisetarif für eine Dauer von 15 Jahren:
420 x (1-(2010-2008) x 3,00/100)  €/MWh = 395 €/MWh = 39,5 ct/kWh

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