Photovoltaik
Investitionsbeihilfe
| Beihilfe (%) | Höchstbetrag (€/kWp) | Bedingungen |
| 30 | 1650 | Montage auf Dach bzw. Fassade oder in die Gebäudehülle integriert, Maximale förderfähige Spitzenleistung: 30 kWp pro Standort |
Die Förderung bezieht sich auf die Materialkosten (Photovoltaikmodule, Montagesystem, elektrische Kabel, Wechselrichter, elektrische Schutzvorrichtungen und Einspeisezähler) und die Montagekosten. Die Inanspruchnahme einer Energieberatung von einem qualifizierten Energieberater wird ebenfalls bezuschusst.
Stromeinspeisetarif
| Leistungsklasse | Tarif |
|---|---|
| elektrische Spitzenleistung ≤ 30 kWp | 420 x (1-(n-2008) x 3,00/100) €/MWh |
| 30 kWp < elektrische Spitzenleistung ≤ 1 MWp | 370 x (1-(n-2008) x 3,00/100) €/MWh |
n: Amtsjahr der ersten Stromeinspeisung
Der Einspeisetarif gilt während einer Dauer von 15 Jahren nach der ersten Einspeisung ins Stromnetz. Die Anlage muss auf einer Gebäudehülle installiert sein. Anlagen, deren erste Stromeinspeisung vor dem 1. Januar 2008 stattfand, sind ausgeschlossen.
Beispiel
Der Einspeisetarif für eine Photovoltaikanlage mit einer elektrischen Spitzenleistung von 4 kWp, welche im Jahr 2010 zum ersten Mal ins Stromnetz einspeist, wird wie folgt berechnet :
Die 4 kWp-Anlage liegt in der unteren Leistungsklasse (kleiner als 30 kWp). Somit lautet die Tarifberechnungsformel:
420 x (1-(n-2008) x 3,00/100) €/MWh mit n = 2010
Daraus ergibt sich der Einspeisetarif für eine Dauer von 15 Jahren:
420 x (1-(2010-2008) x 3,00/100) €/MWh = 395 €/MWh = 39,5 ct/kWh
Downloads
- Règlement grand-ducal du 20 avril 2009 instituant un régime d’aides pour la promotion de l’utilisation rationnelle de l’énergie et la mise en valeur des énergies renouvelables (PDF - 154 kB)
- Règlement grand-ducal du 8 février 2008 relatif à la production d’électricité basée sur les sources d’énergie renouvelables (PDF - 90 kB)

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