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Unternehmen

Unternehmen, welche in Energieeffizienz und erneuerbare Energien investieren, werden mittels Investitionsbeihilfen und Stromeinspeisetarife unterstützt.

Investitionsbeihilfen

Bitte wenden Sie sich für Informationen zu Investitionsbeihilfen für Unternehmen an das Ministère de l’Economie et du Commerce extérieur.

Investitionsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen werden im Rahmen der Régimes d’aides en faveur du secteur des classes moyennes gewährt. Die Höhe der Beihilfen sind in der Loi du 30 juin 2004 portant création d’un cadre général des régimes d’aides en faveur du secteur des classes moyennes festgelegt. Die Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten beim Ministère des Classes moyennes, du Tourisme et du Logement eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Ministère des Classes moyennes, du Tourisme et du Logement.

Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe werden im Rahmen des Soutien au développement rural gewährt. Die Höhe der Beihilfen sind in der Loi du 18 avril 2008 concernant le renouvellement du soutien au développement rural festgelegt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural.

Außerdem gibt es eine Beihilfe für Kühlschränke, Gefriergeräte sowie kombinierte Geräte der Energieeffizienzklasse A++, welche zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 31. Juli 2011 angeschafft werden. Das Antragsformular finden Sie hier. Weitere Informationen können hier eingesehen werden.

Stromeinspeisetarife

Die Abnahme von erneuerbarem Strom im Stromnetz ist zu festgelegten Tarifen – gemäß dem Règlement grand-ducal du 8 février 2008 relatif à la production d’électricité basée sur les sources d’énergie renouvelables – gesichert. Dazu muss der Eigentümer der Stromerzeugungsanlage einen vom Institut Luxembourgeois de Régulation freigegebenen Vertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

Stromeinspeisetarife gibt es für folgende Technologien:

Die Abnahme von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erfolgt gemäß dem Règlement grand-ducal modifié du 30 mai 1994 concernant la production d'énergie électrique basée sur la cogénération.

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