Feste Biomasse
Investitionsbeihilfe
Bitte wenden Sie sich für Informationen zu Investitionsbeihilfen für Unternehmen an das Ministère de l’Economie et du Commerce extérieur und für kleine und mittlere Unternehmen an das Ministère des Classes moyennes, du Tourisme et du Logement.
Stromeinspeisetarif
| Leistungsklasse | Tarif |
|---|---|
| elektrische Nennleistung ≤ 1 MW | 145 x (1-(n-2008) x 0,25/100) €/MWh |
| 1 MW < elektrische Nennleistung ≤ 5 MW | 125 x (1-(n-2008) x 0,25/100) €/MWh |
n: Amtsjahr der ersten Stromeinspeisung
Ein zusätzlicher Wärmebonus von 30 € pro MWh kommerzialisierter Wärme wird ausbezahlt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Während den ersten drei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage muss die kommerzialisierte Wärme mindestens 35% der gesamten produzierteen Wärme darstellen.
- Ab dem vierten Jahr nach der Inbetriebnahme der Anlage muss die kommerzialisierte Wärme mindestens 75% der gesamten produzierten Wärme darstellen.
Die Einspeisevergütung gilt während einer Dauer von 15 Jahren nach der ersten Einspeisung ins Stromnetz. Anlagen, deren erste Stromeinspeisung vor dem 1. Januar 2008 stattfand, sind ausgeschlossen.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Règlement grand-ducal du 8 février 2008 relatif à la production d’électricité basée sur les sources d’énergie renouvelables.
Beispiel
Der Einspeisetarif für eine Biomasseanlage mit einer elektrischen Nennleistung von 500 kW, welche im Jahr 2010 zum ersten Mal ins Stromnetz einspeist, wird wie folgt berechnet :
Die 500 kW-Anlage liegt in der unteren Leistungsklasse (kleiner als 1 MW). Somit lautet die Tarifberechnungsformel:
145 x (1-(n-2008) x 0,25/100) €/MWh mit n = 2010
Daraus ergibt sich der Einspeisetarif für eine Dauer von 15 Jahren:
145 x (1-(2010-2008) x 0,25/100) €/MWh = 144,275 €/MWh

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