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Wasserkraft

Investitionsbeihilfe

Bitte wenden Sie sich für Informationen zu Investitionsbeihilfen an das Ministère de l’Economie et du Commerce extérieur.

Stromeinspeisetarif

Leistungsklasse Tarif
elektrische Nennleistung ≤ 1 MW 105 x (1-(n-2008) x 0,25/100) €/MWh
1 MW < elektrische Nennleistung ≤ 6 MW 85 x (1-(n-2008) x 0,25/100) €/MWh

n: Amtsjahr der ersten Stromeinspeisung

Der Einspeisetarif gilt während einer Dauer von 15 Jahren nach der ersten Einspeisung ins Stromnetz. Anlagen, deren erste Stromeinspeisung vor dem 1. Januar 2008 stattfand, sind ausgeschlossen.

Beispiel
Der Einspeisetarif für ein Wasserkraftwerk mit einer elektrischen Nennleistung von 500 kW, welches im Jahr 2010 zum ersten Mal ins Stromnetz einspeist, wird wie folgt berechnet:
Die 500 kW-Anlage liegt in der unteren Leistungsklasse (kleiner als 1 MW). Somit lautet die Tarifberechnungsformel:
105 x (1-(n-2008) x 0,25/100) €/MWh mit n = 2010
Daraus ergibt sich der Einspeisetarif für eine Dauer von 15 Jahren:
105 x (1-(2010-2008) x 0,25/100) €/MWh = 104,475 €/MWh

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