Windenergie
Investitionsbeihilfe
Bitte wenden Sie sich für Informationen zu Investitionsbeihilfen an das Ministère de l’Economie et du Commerce extérieur.
Stromeinspeisetarif
| Tarif |
|---|
| 82,70 x (1-(n-2008) x 0,25/100) €/MWh |
n: Amtsjahr der ersten Stromeinspeisung
Der Einspeisetarif gilt während einer Dauer von 15 Jahren nach der ersten Einspeisung ins Stromnetz. Anlagen, deren erste Stromeinspeisung vor dem 1. Januar 2008 stattfand, sind ausgeschlossen.
Beispiel
Der Einspeisetarif für eine Windkraftanlage, welche im Jahr 2010 zum ersten Mal ins Stromnetz einspeist, wird wie folgt berechnet:
82,70 x (1-(n-2008) x 0,25/100) €/MWh mit n = 2010
Daraus ergibt sich der Einspeisetarif für eine Dauer von 15 Jahren:
82,70 x (1-(2010-2008) x 0,25/100) €/MWh = 82,2865 €/MWh

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