Gemeinsame Nutzung der Solarenergie durch kollektiven Eigenverbrauch

In einem Mehrfamilienhaus errichten wir gerade eine Photovoltaikanlage oder verfügen bereits über eine solche, deren Strom wir unter mehreren Parteien aufteilen und selbst nutzen möchten. Die folgenden Informationen gelten, wenn die Anlage einer oder mehreren Personen gehört.

Der Modus des kollektiven Eigenverbrauchs kann für folgende Fälle angewendet werden:

  • in einem Mehrfamilienhaus (mehrere Netznutzer in einem Gebäude, hinter einem einzigen Anschlusspunkt).
  • zwischen Nachbarn (maximal drei Netzbenutzer), wenn die Entfernung zwischen den beiden am weitesten voneinander entfernten Einspeise- oder Entnahmepunkten nicht mehr als 100 Meter beträgt.
  • im Sonderfall eines Netznutzers mit mehreren Abgabestellen (z. B. landwirtschaftliche, handwerkliche oder industrielle Einrichtung).

Der kollektive Eigenverbrauch ist nur im Niederspannungsnetz eines einzigen Netzbetreibers möglich.

 

Schritte zur gemeinsamen Nutzung von Photovoltaikstrom durch kollektiven Eigenverbrauch
Schritt 1: Wir bilden eine Gruppe, die sich den Strom teilen möchte
Schritt 2: Wir entscheiden, wie wir den erzeugten Strom aufteilen
Schritt 3: Wir treffen eine Vereinbarung mit unserem Stromnetzbetreiber
Schritt 4: Wir schließen bei Bedarf einen Vertrag über den Verkauf unseres überschüssigen Stroms ab
Schritt 5: Wir unterzeichnen eine Vereinbarung über die Aufteilung des Stroms auf die Mitglieder der kollektiven Eigenverbrauchsgruppe
Schritt 6: Wir können unseren Strom nun selbst konsumieren
Verknüpfte Dokumente

Um die Verteilungsmodalitäten, die Vergütung des verteilten Stroms sowie die Zahlungsmodalitäten festzulegen, stellt Klima-Agence eine Vorlage für die Statuten zur Gründung einer Gruppe für den kollektiven Eigenverbrauch zur Verfügung.