NEW - Klimabonus-Förderung für Ihr Renovierungsprojekt, Ihre Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage nutzen

20/11/23 - News

Verlängerung der Sondermaßnahmen des "Solidariteitspak 2.0" bis zum 30. Juni 2024

Klimabonus ist das Förderprogramm bis 2025, das die energetische Renovierung und den nachhaltigen Bau von Wohngebäuden vorantreiben, Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien fördern, Anreize für Investitionen in die Photovoltaik schaffen und den Kauf von Elektrofahrzeugen sowie die Installation von Ladestationen fördern soll.

Im Rahmen des „Solidaritéitspak 2.0“ zur Förderung erneuerbarer Energien und energetischer Renovierungen hat die Regierung eine Reihe von Maßnahmen verstärkt, wie z.B. die Erhöhung auf 50 % des Austausch-Bonus beim Wechsel von einem fossilen Heizungssystem zu einer erneuerbaren Alternative, die Erhöhung der Klimabonus-Förderung für Photovoltaikanlagen um weitere 25 % und einen Zuschlag von 25 % auf die Klimabonus-Förderung für Dämm- und Belüftungsmaßnahmen bei energetischen Renovierungen.

Zu beachtende Fristen für die Klimabonus-Förderung

Im Juni 2024 werden einige Fristen ändern, die Sie bei der Beantragung von Klimabonus-Beihilfen beachten müssen. Hier ist ein Überblick über die Termine, die Sie im Auge behalten sollten.

Klimabonus-Beihilfen für Photovoltaik

Grundsätzlich gilt beim Antrag von Beihilfen für die Installation einer Solaranlage das Rechnungsdatum. Dieses muss zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2025 liegen. Konkret heißt das: So lange das Rechnungsdatum Ihrer Installation vor dem 31. Dezember 2025 liegt, können Sie die Klimabonus-Beihilfen beantragen.
Wenn Sie jedoch von der erhöhten Beihilfe im Rahmen des „Solidaritéitspak“ profitieren möchten, müssen Sie eine Bestellung vorlegen, die spätestens bis zum 30. Juni 2024 datiert ist.

Klimabonus-Beihilfen für Dämmung und Lüftung

Bei den Förderungen für Dämmmaßnahmen sieht es ähnlich aus; hier gilt allerdings das Datum der Anfrage des „Accord de principe“ (Grundsatzvereinbarung). Planen Sie also Dämmmaßnahmen umzusetzen oder Fenster zu erneuern, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Grundsatzvereinbarung noch vor dem 31.12.2025 angefragt wurde.

Sie können eine um 25 % erhöhte Beihilfe anfragen, wenn der Antrag für den „Accord de principe“ bis spätestens zum 30.06.24 datiert ist.

Klimabonus-Förderungen für Heizungen

Um die Klimabonus-Förderung für die Installation eines nachhaltigen Heizsystems zu erhalten, muss das Rechnungsdatum Ihres Antrags zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2025 liegen.

Wenn Sie Ihre fossile Heizung gegen eine erneuerbare Alternative austauschen, erhalten Sie einen Bonus von 50 %, wenn Sie das Angebot vor dem 30.06.24 unterschreiben.

Zusammenfassung der erhöhten Klimabonus-Beihilfen

Für die erhöhten Beihilfen gelten also andere Zeitvorgaben.

  • 25-Prozent-Aufschlag auf die Klimabonus-Förderung (= max. 62,5 % Gesamtinvestitionsbeihilfe) für die Installation einer Photovoltaikanlage, wenn das Angebot vor dem 30.06.2024, unterzeichnet wurde. 
  • Dämmmaßnahmen oder der Einbau von Fenstern, die Anfrage für den „Accord de principe“ muss bis spätestens 30.06.2024 gestellt worden sein, um von der 25-Prozent-Erhöhung profitieren zu können.
  • Austausch-Bonus für Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, gegen eine erneuerbare Alternative von 50 % statt 30 %, wenn Sie das Angebot für die Arbeiten vor dem 30.06.24 unterschrieben haben.


Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Klima-Agence-Berater unter der Telefonnummer 8002 11 90 oder auf unserer Website oder sprechen Sie mit Ihrem Installateur!
Sie können auch unseren Beihilfensimulator nutzen, um die Höhe der staatlichen und kommunalen Beihilfen sowie der Beihilfen der Energieversorger zu erfahren, die Sie in Anspruch nehmen können.