Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energien
Der nationale Aktionsplan für erneuerbare Energien ist im Rahmen der Richtlinie 2009/28/CE des 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu verstehen und gibt an, welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen um die nationalen Ziele zu erreichen. Der Aktionsplan wurde am 27. Juli 2010 vom Wirtschafts- und Außenhandelsminister Jeannot Krecké im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Wichtigste Bestimmungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
- Anteil erneuerbarer Energie im Energieendverbrauch in 2020: 11%
- Anteil erneuerbarer Energie im Energieendverbrauch im Verkehrssektor in 2020: 10%
Aktionsplan
- Verwirklichung der Ziele durch Entwicklung erneuerbarer Energien im Staatsgebiet (+- 4%)
o Erneuerbarer Strom (Windkraft, Photovoltaik, Biogas...)
o Wärme und Kälte aus Erneuerbaren (Biomasse, Solarthermie, ...)
- Beimischung von Biokraftstoff in den klassischen Kraftstoff und Zurückgreifen auf Elektromobilität (öffentlich und privat) (+- 5%)
- Zurückgreifen auf Kooperationsmechanismen, vor allem mittels statistischen Übertragungen und gemeinsamen Projekten unter Mitgliedstaaten und gegebenenfalls mit Drittländern (+- 2%)


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