Neue Regelung zur Stromkennzeichnung
Die neue Großherzogliche Durchführungsverordnung bezüglich der Stromkennzeichnung, welche am 4. Juli 2010 in Kraft getreten ist, sieht die Einführung eines Etiketts vor, welches die Zusammensetzung und die Umweltauswirkungen des Stroms des vollendeten Jahrs anzeigt. Die in Luxemburg aktiven Stromanbieter müssen ihren Kunden das Etikett mindestens einmal im Jahr samt Stromrechnung zuschicken.
Auf dem Etikett angegebene Informationen:
Umweltauswirkungen
- Emissionen von Treibhausgasen (CO2)
- Radioaktiver Abfall
Energiequellen
- Fossile Energien (Kohle, Braunkohle, Erdgas, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung)
- Kernenergie
- Erneuerbare Energien (Biomasse, Biogas, Gas aus Abwasserbehandlungsanlagen, Deponiegas, Windenergie, Energie aus Wasserkraft, Solarenergie)
- Andere Energiequellen oder nicht identifizierte Energiequellen


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