Neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Zweckgebäuden
Das neue Richtlinien-Projekt zur Energieeffizienz von Gebäuden wurde am 27. Juli 2010 vom Wirtschafts- und Außenhandelsminister Jeannot Krecké im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Diese Regelung ergänzt die Großherzogliche Durchführungsverordnung zur Energieffizienz von Wohngebäuden und bezieht sich auf neue und bestehende Zweckgebäude; sie wird die Energieeffizienzanforderungen festlegen und einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Zweckgebäuden einführen.
Die Einführung des neuen Gesetzes ist für den 1. Januar 2011 vorgesehen.

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