Prämie von bis zu 1.200 € für die Installation einer privaten Ladestation (1-3 Stellplätze)
Stellplätze |
Ladestation |
Zuschuss |
Antragsteller |
1-3 Stellplätze |
Einfache Ladestation* |
50 % der Kosten |
|
Intelligente Ladestation** |
50 % der Kosten |
*entspricht den Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
**OCPP (Open Charge Point Protocol) + entspricht den Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
Förderfähigkeitsbedingungen
- Einzelpersonen - Eigentümer oder Nutzer eines förderfähigen Stellplatzes
- Neue Ladestation
- Kauf zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2023
- Stellplatz auf luxemburgischem Gebiet
- Maximale Ladeleistung auf 11 kW begrenzt und von einem professionellen Elektriker installiert
- Nur ein Stellplatz pro Nutzer innerhalb desselben Gebäudes
- Für Ladestationen, die für den kommerziellen Betrieb oder Weiterverkauf bestimmt sind, wird keine finanzielle Beihilfe gewährt
Die Antragsformulare werden zur Verfügung stehen, sobald die großherzogliche Verordnung veröffentlicht wird.
Verfahren zur Beantragung finanzieller Unterstützung - Einfamilienhaus
Der Eigentümer
ist für die Installation seiner Ladestation verantwortlich.
Die Elektrofachkraft
- beantragt beim Netzbetreiber die Genehmigung für die Installation (Hinweis: ab einer Leistung von 7 kW muss die Ladestation an einen intelligenten Zähler angeschlossen werden),
- führt die genehmigten Arbeiten aus.
Der Netzbetreiber
- kann in Absprache mit dem Elektriker die Installation der Ladestation überprüfen,
- bringt die Sicherungen am Zähler an.
Der Dienstleister
sendet seine Rechnungen an die Antragsteller.
Der Antrag auf einen Finanzierungszuschuss
Der Antrag auf einen Finanzierungszuschuss für die Installation einer Ladeinfrastruktur muss bei der Umweltverwaltung eingereicht werden.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
zahlt die Unterstützung aus.