+50 % auf Beihilfen für energetische Renovierung
PRIMe House Top-up-Programm vom 20. April 2020 bis 31. März 2021
NEU! Verlängerung bis Ende 2021 vorbehaltlich des Abschlusses des legislativen Verfahrens.
PRIMe House ist ein staatliches Förderprogramm, das u.a. die nachhaltige energetische Renovierung bestehender Wohngebäude unterstützt.
Im Rahmen des Neistart Lëtzebuerg-Programms können Sie zwischen dem 20. April 2020 und dem 31. Dezember 2021 von einer 50%igen Erhöhung der Beihilfen für Ihr Renovierungsprojekt profitieren, vorbehaltlich des Abschlusses des legislativen Verfahrens.
Um mehr über PRIMe House Fördermittel und andere Zuschüsse für Ihr Renovierungsprojekt zu erfahren, besuchen Sie unsere Seite über Beihilfen.
Dämmungsmaßnahmen
![]() Renoviertes Bauteil |
Spezifische Finanzbeihilfe [€ / renovierter m2] |
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Effizienz- |
Effizienz- |
Effizienz- |
Effizienz- |
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1 |
Außenwand (von außen oder innen gedämmt) |
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2 |
Wand gegen Erdreich oder unbeheizten Raum |
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3 |
Schräg- oder Flachdach |
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4 |
Oberste Geschossdecke gegen unbeheizten Dachboden |
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5 |
Boden gegen Erdreich |
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6 |
Fenster und Fenstertüren |
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Der Öko-Bonus
Erhalten Sie außerdem eine Erhöhung der Basisförderung für die Verwendung erneuerbarer Materialien (entsprechend ihrem ökologischen Indikator) und einer demontierbaren mechanischen Befestigung bei Renovierungsarbeiten.
Renoviertes Bauteil |
Erhöhung [€ / renoviertem m2] |
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1 |
Außenwand (von außen |
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2 |
Wand gegen Erdreich oder |
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3 |
Schräg- oder |
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4 |
Oberste Geschossdecke gegen |
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5 |
Boden gegen Erdreich, |
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Bei Einsatz einer vollständig mineralischen Dämmung für die Außenwände wird (gemäß dem ökologischen Indikator) eine Erhöhung der Basisförderung um 20 € 30 € pro m2 gewährt.
Beihilfen für Energieberatung durch einen zugelassenen Berater
Die für den Erhalt von PRIMe-House-Beihilfen obligatorische Energieberatung muss von einem zugelassenen Energieberater geleistet werden, um die Qualität des energetischen Renovierungsprojektes zu gewährleisten. Die Energieberatung wird mit einem Betrag von maximal 2.200 € 3.300 € für ein Einfamilienhaus und 2.800 € 4.200 € für ein Mehrfamilienhaus gefördert. Der zugelassene Berater erstellt zu Beginn ein Renovierungskonzept, prüft die Kostenvoranschläge sowie die Umsetzung der Renovierungsmaßnahmen.
Hier finden Sie die Liste der zugelassenen Berater.
Denken Sie daran einen „Accord de principe“ (Grundsatzvereinbarung) über die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen zu beantragen: Vor Beginn der Arbeiten müssen Sie im Besitz einer grundsätzlichen Zustimmung der Umweltverwaltung sein. Dies gewährleistet Ihnen vor Beginn der Arbeiten, auf der Grundlage des energetischen Renovierungskonzepts, eine bessere Planbarkeit. Dieser „Accord de principe“ gilt für die PRIMe-House-Beihilfe und/oder die Klimadarlehen.
Ihr Projekt besser planen
Sie möchten eine genauere Vorstellung davon haben, welche Beihilfen für Ihr Renovierungsprojekt zur Verfügung stehen?
Laden Sie die myrenovation-App herunter und simulieren Sie den Betrag der PRIMe House-Fördermittel sowie die in Ihrer Gemeinde verfügbaren Beihilfen!