Welche Verpflichtungen hat ein „myenergy certified“-Berater?
Jeder Energieberater, der sich am „myenergy certified“-Qualitätssicherungssystem beteiligt, muss:
- vor Unterzeichnung des Vertrags einen ersten Energieberatungsbericht (zwecks Freigabe) anfertigen;
- sich einer punktuellen und regelmäßigen Qualitätskontrolle seiner Dienstleistungen unterziehen;
- an einem Kundenbewertungssystem teilnehmen.
Außerdem müssen Energieberater, die über „myenergy certified“-Qualitätslabel verfügen, einerseits an den von myenergy veranstalteten Arbeitstreffen, anderseits an spezifischen Weiterbildungen teilnehmen, dies wird unter anderem bei legislativen Änderungen verlangt.
(Stand 12/2017)