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Erfordern Photovoltaikmodule den Einsatz knapper Rohstoffe?

Heutzutage gibt es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien für die Herstellung von Photovoltaikmodulen und statt kritischer Materialien können Alternativen verwendet werden.

Silizium ist die Hauptsubstanz der gleichnamigen Solarzellen und weist keinerlei Verfügbarkeitsprobleme auf. Weitere Substanzen wie Silber können durch andere Rohstoffe ersetzt werden, ohne dass dadurch der Wirkungsgrad der Solarzellen unmittelbar verschlechtert wird.

Bei „Dünnschicht"-Solarzellen werden Indium, Tellur, Gallium, Selen und Cadmium als kritische Rohstoffe betrachtet. Die genaue Auswirkung der Marktentwicklung auf die Verfügbarkeit dieser Mineralien wird gegenwärtig noch erforscht.

Ist das Recycling gebrauchter Batterien im Rahmen des Eigenverbrauchs von Photovoltaikstrom möglich?

Ja, das Recycling dieser Batterien ist möglich und übrigens auch durch das Gesetz vom 19. Dezember 2008 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren geregelt, das die europäische Richtlinie 2006/66/EG in luxemburgisches Recht umsetzt. Dieses Gesetz erfordert das Recycling von mindestens 50% des Gewichts der Batterien, bei denen es sich nicht um Blei-Säure-Batterien und Nickel-Cadmium-Batterien handelt, sondern folglich um Lithium-Ionen-Akkus.

Die für das Recycling gegenwärtig attraktivsten Bestandteile sind Kobalt, Nickel, Kupfer und Aluminium. Zur Sicherstellung der Versorgung müsste sich das Lithium-Recycling mittelfristig verbessern.

Für weitere Informationen oder Anweisungen in Bezug auf das Recycling dieser als Industrieakkus betrachteten Batterien können Sie sich entweder an die „SuperDrecksKëscht" oder an die Vereinigung „Ecobatterien asbl" wenden.

Ist das Recycling von Photovoltaikmodulen möglich? Falls ja, welcher Teil kann wiederverwertet werden?

Im Allgemeinen sind sämtliche Photovoltaikmodule recycelbar.

Für Module auf Siliziumbasis und für cadmiumhaltige „Dünnschicht"-Module gibt es gefahrlose Recyclingverfahren. Das Recycling ist übrigens durch die europäische Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte geregelt, die durch die geänderte großherzogliche Verordnung vom 30. Juli 2013 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in nationales Recht umgesetzt wurde: Dieser Gesetzesrahmen sieht gegenwärtig vor, dass mindestens 70% (ab 15. August 2018 mindestens 80%) der Masse eines Photovoltaikmoduls recycelt wird.

Gleichwohl beläuft sich die Recyclingrate von Photovoltaikmodulen auf nahezu 100%, wenn man bedenkt, dass die Module im Allgemeinen überwiegend aus Glas, Aluminium und anderen Metallen bestehen. Die reinen Module beinhalten in der Regel nur sehr begrenzte Mengen an synthetischen Materialien wie Silizium oder andere Mineralien. Das Recycling dieser Bestandteile ist dennoch aus technischer Sicht möglich, wenngleich die Verfahren für deren Extraktion gegenwärtig noch nicht rentabel sind. Daher werden diese Materialien derzeit hauptsächlich zur thermischen Verwertung genutzt.

Ist die Instandsetzung von Photovoltaikmodulen möglich?

Ja, eine Instandsetzung ist im Allgemeinen möglich, es sei denn, das Glas der Module ist kaputt.

Gegenwärtig handelt es sich bei den meisten der zum Recycling vorgesehenen Module um fehlerhafte Module oder um Module, die beim Transport beschädigt wurden. Wenn möglich erweist sich die Instandsetzung folglich als beste Methode, um den Modulen ein „zweites Leben" zu schenken und auf diese Weise den Lebenszyklus der andernfalls recycelten Module zu verlängern.

Was geschieht nach ihrer Demontage mit den alten Zählern?

Den alten Zählern wird nach ihrem Austausch ein zweites Leben geschenkt: Je nach Zustand werden sie verkauft und als Gebrauchtzähler wiederverwendet oder zur Rohstoffnutzung recycelt.

Wer ist für das Recycling von Photovoltaikmodulen verantwortlich?

Laut der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 30. Juli 2013 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist der Hersteller selbst für die Sammlung und Behandlung der Photovoltaikmodule verantwortlich.

Unter Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die Photovoltaikmodule in Luxemburg herstellt oder als erste auf dem luxemburgischen Markt einführt. Dem Hersteller gleichgestellt ist jede Person, die in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassen ist, und Photovoltaikmodule gewerbsmäßig unmittelbar an einen Nutzer in Luxemburg liefert. Konkret handelt es sich in Luxemburg dabei in den meisten Fällen um den Installateur der Photovoltaikanlage.

Die Besitzer von Photovoltaikanlagen haben die nachstehenden Möglichkeiten, um sich ihrer alten Photovoltaikmodule zu entledigen:

In Bezug auf Photovoltaikmodule, die vor dem 13.08.2005 auf den Markt gebracht wurden:

  • Im Falle des Austauschs der Photovoltaikmodule ist die Rücknahme des alten Moduls kostenlos und erfolgt seitens des Unternehmens, das die neue Ausrüstung liefert.
  • Im Falle des Abbaus des Photovoltaikmoduls (ohne Austausch des Moduls) erfolgt die Entfernung durch einen professionellen Sammler und ist für den Nutzer kostenpflichtig.

In Bezug auf Photovoltaikmodule, die nach dem 13.08.2005 auf den Markt gebracht wurden:

  • Kostenlose Rücknahme seitens des Herstellers, der die Kosten für die Sammlung, die Behandlung und die Verwertung der Photovoltaikmodule übernimmt.

Ungeachtet des Vorstehenden können Hersteller und Nutzer Vereinbarungen abschließen, in denen andere Finanzierungsmethoden festgesetzt sind

Wie wirken sich Photovoltaikmodule auf die Umwelt aus?

Die Umweltauswirkungen werden über den gesamten Lebenszyklus betrachtet. Folglich werden die bei der Herstellung und beim Betrieb der Photovoltaikanlage entstehenden Umweltauswirkungen berücksichtigt (Auswirkung auf den Klimawandel, Mineralstoffgewinnung, Toxizität für Lebewesen,…), einschließlich der durch die erzeugte Energie erfolgten Einsparungen.

Selbst wenn man berücksichtigt, dass die Herstellung bestimmter Photovoltaikmodule den Einsatz knapper Rohstoffe und gefährlicher Stoffe erfordert, sind die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus hinweg geringer als die durch den nationalen oder europäischen Strommix verursachten Auswirkungen. Durch das Recycling der Module am Ende ihrer Lebenszeit oder die Instandsetzung gebrauchter Module im Hinblick auf deren Wiederverwendung im Rahmen eines „zweiten Lebens" können diese Auswirkungen noch weiter verringert werden.

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