Brauche ich einen Stromzähler für meine Wärmepumpe?
Die Installation eines Stromzählers ist eine Bedingung zum Erhalt der staatlichen Beihilfen. Dazu muss der Stromzähler den gesamten Verbrauch der Wärmepumpe (mit Nebenverbrauchern wie der Umwälzpumpe, dem Heizstab) messen.
Durch den gemessenen Verbrauch lässt sich außerdem feststellen ob die Anlage effizient funktioniert und im Falle eines Defekts kann die Anlage frühzeitig durch einen Fachmann überprüft werden.
Darf ich auf meinem Grundstück eine geothermische Bohrung durchführen lassen?
Finden Sie alle wichtigen Informationen auf diese Fragestellung hier.
Darf ich eine Grundwasserwärmepumpe betreiben?
Nein. Laut dem Gesetz vom 19 Dezember 2008 bezüglich Wasser (Loi du 19 décembre 2008 relative à l’eau) ist die direkte oder indirekte Entnahme von Wasser, sowie anderen Feststoffen oder gasförmigen Substanzen, verboten. Somit können Grundwasserwärmepumpen in Luxemburg nicht genehmigt werden.
Ist das Recycling von Photovoltaikmodulen möglich? Falls ja, welcher Teil kann wiederverwertet werden?
Im Allgemeinen sind sämtliche Photovoltaikmodule recycelbar.
Für Module auf Siliziumbasis und für cadmiumhaltige „Dünnschicht"-Module gibt es gefahrlose Recyclingverfahren. Das Recycling ist übrigens durch die europäische Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte geregelt, die durch die geänderte großherzogliche Verordnung vom 30. Juli 2013 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in nationales Recht umgesetzt wurde: Dieser Gesetzesrahmen sieht gegenwärtig vor, dass mindestens 70% (ab 15. August 2018 mindestens 80%) der Masse eines Photovoltaikmoduls recycelt wird.
Gleichwohl beläuft sich die Recyclingrate von Photovoltaikmodulen auf nahezu 100%, wenn man bedenkt, dass die Module im Allgemeinen überwiegend aus Glas, Aluminium und anderen Metallen bestehen. Die reinen Module beinhalten in der Regel nur sehr begrenzte Mengen an synthetischen Materialien wie Silizium oder andere Mineralien. Das Recycling dieser Bestandteile ist dennoch aus technischer Sicht möglich, wenngleich die Verfahren für deren Extraktion gegenwärtig noch nicht rentabel sind. Daher werden diese Materialien derzeit hauptsächlich zur thermischen Verwertung genutzt.
Muss der Verbraucher seinen Energieversorger über die Montage eines neuen Zählers informieren?
Nein. Die Beziehung mit dem Lieferanten ändert sich nach der Montage des neuen Strom- und/oder Gaszählers nicht. Die Lieferanten aller Kunden werden automatisch vom Netzbetreiber über den Zähleraustausch informiert.
Wer erhält einen neuen Strom- oder Erdgaszähler?
In Folge einer durch Luxemburg in nationales Recht umgesetzten europäischen Richtlinie müssen alle Strom- und Erdgaszähler unabhängig vom Netzbetreiber landesweit ausgetauscht werden. Dies betrifft über 300.000 Strom- und über 80.000 Gaszähler.
Wer haftet für eine geothermische Bohrung?
Der Anlagenbetreiber – in diesem Fall Sie als Privatperson- haften für den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Anlage und alle daraus resultierenden Schäden. Überprüfen Sie daher die Unterlagen der Bohrarbeit genauestens auf Vollständigkeit. Diese sind:
- das ausgefülltes Formblatt der Druckprüfung als Nachweis der Dichtheit der Erdwärmesonde nach Sondeneinbau (vgl. VDI 4640)
- der vollständiger Bohrbericht
Wir stehen Ihnen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wer ist für das Recycling von Photovoltaikmodulen verantwortlich?
Laut der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 30. Juli 2013 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist der Hersteller selbst für die Sammlung und Behandlung der Photovoltaikmodule verantwortlich.
Unter Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die Photovoltaikmodule in Luxemburg herstellt oder als erste auf dem luxemburgischen Markt einführt. Dem Hersteller gleichgestellt ist jede Person, die in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassen ist, und Photovoltaikmodule gewerbsmäßig unmittelbar an einen Nutzer in Luxemburg liefert. Konkret handelt es sich in Luxemburg dabei in den meisten Fällen um den Installateur der Photovoltaikanlage.
Die Besitzer von Photovoltaikanlagen haben die nachstehenden Möglichkeiten, um sich ihrer alten Photovoltaikmodule zu entledigen:
In Bezug auf Photovoltaikmodule, die vor dem 13.08.2005 auf den Markt gebracht wurden:
- Im Falle des Austauschs der Photovoltaikmodule ist die Rücknahme des alten Moduls kostenlos und erfolgt seitens des Unternehmens, das die neue Ausrüstung liefert.
- Im Falle des Abbaus des Photovoltaikmoduls (ohne Austausch des Moduls) erfolgt die Entfernung durch einen professionellen Sammler und ist für den Nutzer kostenpflichtig.
In Bezug auf Photovoltaikmodule, die nach dem 13.08.2005 auf den Markt gebracht wurden:
- Kostenlose Rücknahme seitens des Herstellers, der die Kosten für die Sammlung, die Behandlung und die Verwertung der Photovoltaikmodule übernimmt.
Ungeachtet des Vorstehenden können Hersteller und Nutzer Vereinbarungen abschließen, in denen andere Finanzierungsmethoden festgesetzt sind
Worauf muss ich bei der Planung einer Erdwärmepumpe achten?
- Die Dimensionierung der Anlage sollte nach der VDI-Richtlinie 4640 durchgeführt werden. Informieren Sie sich hierzu beim ausgewählten Bohrunternehmen.
Zusätzlich kann noch eine Heizlastberechnung sowie ein geologisches Gutachten für die Dimensionierung durchgeführt werden. - Vor Beginn der Arbeiten sollte sichergestellt sein, dass alle Genehmigungen eingeholt sind.
- Danach sollte das genaue Datum des Bohrbeginns im Voraus bei der Wasserwirtschaftsverwaltung angezeigt werden. Achten Sie darauf, dass die Arbeiten von Bohrunternehmen und Installateur abgestimmt sind.
- Planen Sie im Vorfeld eine geeignete Baustellenzufahrt.