Besteht die Möglichkeit das Tätigkeitsfeld einer bestehenden Genossenschaft die noch keinen Solarstrom produziert zu erweitern?
Sind Sie Mitglied in einer bestehenden Genossenschaft die noch keine Photovoltaikanlage besitzt jedoch die Bedingungen erfüllt, den Einspeisetarif zu erhalten (mindestens 7 Privatpersonen, Vereine ohne Gewinnzweck oder Stiftungen)? Dann bietet sich Ihnen die Möglichkeit, eine außergewöhnliche Generalversammlung einberufen zu lassen, um über die Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf die Stromerzeugung zu diskutieren.
Darf ich auf meinem Grundstück eine geothermische Bohrung durchführen lassen?
Finden Sie alle wichtigen Informationen auf diese Fragestellung hier.
Darf ich eine Grundwasserwärmepumpe betreiben?
Nein. Laut dem Gesetz vom 19 Dezember 2008 bezüglich Wasser (Loi du 19 décembre 2008 relative à l’eau) ist die direkte oder indirekte Entnahme von Wasser, sowie anderen Feststoffen oder gasförmigen Substanzen, verboten. Somit können Grundwasserwärmepumpen in Luxemburg nicht genehmigt werden.
Ist der Eigenverbrauch meines selbstproduzierten Stroms erlaubt?
Der Eigenverbrauch des selbstproduzierten Stroms ist erlaubt, die Anschlussbedingungen des betreffenden Netzbetreibers müssen jedoch eingehalten werden. Diese beziehen sich vor allem auf die Sicherheit der elektrischen Installation und des Netzbetriebs. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Netzbetreiber.
Wer haftet für eine geothermische Bohrung?
Der Anlagenbetreiber – in diesem Fall Sie als Privatperson- haften für den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Anlage und alle daraus resultierenden Schäden. Überprüfen Sie daher die Unterlagen der Bohrarbeit genauestens auf Vollständigkeit. Diese sind:
- das ausgefülltes Formblatt der Druckprüfung als Nachweis der Dichtheit der Erdwärmesonde nach Sondeneinbau (vgl. VDI 4640)
- der vollständiger Bohrbericht
Wir stehen Ihnen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wie beteilige ich mich an einer bestehenden Energiekooperative?
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, eine eigene Photovoltaikanlage zu installieren oder wollen Sie in eine nachhaltige Zukunft investieren, dann könnte die Beteiligung an einer bestehenden Energiekooperative für Sie interessant sein.
Um Informationen zu den Aufnahmebedingungen zu erhalten, sollten Sie sich direkt an die entsprechenden Kooperativen wenden. Für die Aufnahme müssen Sie meistens einen formellen Antrag an den betreffenden Verwaltungsrat senden und nach dessen Zustimmung mindestens einen Anteil an der Genossenschaft erwerben.
Worauf muss ich bei der Auswahl der Bohrunternehmen für Erdwärmesonden achten?
Es wird empfohlen, nur zertifizierte Firmen nach DVGW W 120 oder äquivalent (démarche engagement qualité ADEME‐BRGM‐EDF) mit den Bohrarbeiten zu beauftragen. Bohrarbeiten und Sondenauslegung, die nicht von einer erfahrenen Bohrfirma durchgeführt werden, können zu erheblichen Komplikationen führen, sowohl bei den Bohrarbeiten als auch beim späteren Betrieb. Zudem werden Kenntnisse der luxemburgischen Geologie vorausgesetzt.
Informieren Sie sich hierzu bei Ihren ausgewählten Bohrunternehmen.
Worauf muss ich bei der Planung einer Erdwärmepumpe achten?
- Die Dimensionierung der Anlage sollte nach der VDI-Richtlinie 4640 durchgeführt werden. Informieren Sie sich hierzu beim ausgewählten Bohrunternehmen.
Zusätzlich kann noch eine Heizlastberechnung sowie ein geologisches Gutachten für die Dimensionierung durchgeführt werden. - Vor Beginn der Arbeiten sollte sichergestellt sein, dass alle Genehmigungen eingeholt sind.
- Danach sollte das genaue Datum des Bohrbeginns im Voraus bei der Wasserwirtschaftsverwaltung angezeigt werden. Achten Sie darauf, dass die Arbeiten von Bohrunternehmen und Installateur abgestimmt sind.
- Planen Sie im Vorfeld eine geeignete Baustellenzufahrt.