Allgemeine Bedingungen
- Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein (im CPE-f zu dokumentieren)
- Erstellung des CPE-f auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs
- Bei einer energetischen Teilrenovierung: Erstellung von „Modernisierungsempfehlungen - Stufe 2“ gemäß Kapitel 5.2.5.2 des Anhangs zur großherzoglichen Verordnung vom 31. August 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden.
- Bei einer vollständigen energetischen Renovierung: Ermittlung des CPE-f auf Basis des berechneten Energiebedarfs