Lüftung
Allgemeines
- Nur Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind förderfähig.
- Die Belüftung der folgenden Flächen sind von dem Beihilfeprogramm ausgeschlossen: Handelsflächen, Hörsaal, Küchen, Serverräume, Tiefgaragen.
Um die durch Kondensation entstehende Feuchtigkeit und die daraus resultierenden Probleme (Schimmelpilze etc.) zu vermeiden, muss der Austausch von Fenstern grundsätzlich in Verbindung mit der Wärmedämmung der Außenwände oder mit dem Einbau einer Lüftungsanlage erfolgen. Die gleiche Einschränkung gilt bei einem beheizten Dachboden.
Zu erteilende Informationen
- Ventilatorleistung (SFP-Wert) auf Basis eines vom Hersteller erstellten Datenblatts
- Gesamtwirkungsgrad (ntot) unter statischen Bedingungen
- Luftleckagebericht des Rohrleitungsnetzes
- Die Rückwärmezahl des Wärmetauschers muss größer als 70 % sein.