Finanzielle Beteiligung an der Investition
Förderfähige Kosten | Jede förderfähige Investition gemäß den Bestimmungen der Maßnahmen
I.4: Energetische Renovierung eines bestehenden kommunalen Gebäudes II.2: Thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung II.3: Wärmepumpe mit einer maximalen Leistung von 150 kWth I.4: Automatische Holzheizung (Hackschnitzel und Pellets - ausgenommen Holz aus dem Abfallbereich) |
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Praktische Details | Finanzielle Förderung zur teilweisen Deckung des Baukostenzuschusses |
Förderbetrag (% der Kosten) | Entspricht den Bestimmungen der Maßnahmen I.4 und II.2-4, jedoch ohne den Betrag der finanziellen Beteiligung an der Investition zu überschreiten. |
Allgemeine Bedingungen
- Finanzielle Beteiligung an der Investition des Vertragspartners (Baukostenzuschuss)
- Investition gemäß Maßnahmen I.4 (energetische Renovierung eines Gebäudes) und II.2-4 (thermische Solaranlage, Wärmepumpe, automatische Holzheizung)
- Nutzung des vom Ministerium für Energie und Raumentwicklung veröffentlichten Standardvertrages
- Einhaltung der Bestimmungen zur öffentlichen Auftragsvergabe - Mindestens 10 Jahre alte kommunale/öffentliche Infrastruktur