Photovoltaik
Investitionsbeihilfen
Förderfähige Kosten | Photovoltaikmodule und Montageschienen
Wechselrichter und direkt an das Photovoltaiksystem angeschlossene elektrische Gleich- und Wechselstromverkabelung |
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Nicht förderfähige Kosten | Bauarbeiten (Dacharbeiten…) |
Förderbertrag (% der Kosten) | 20 % |
Höchstbetrag | 350 €/kWp |
Anzeigetafel | |
Förderbertrag (% der Kosten) | 40 % |
Höchstbetrag | 1.000 € |
Allgemeine Bedingungen
- Verpflichtung, die Anlage auf/in der Außenhülle eines Gemeindegebäudes, über einer dichten Parkfläche oder einer dichten Verkehrsfläche zu montieren
- Verpflichtung zum Monitoring der Anlage
Einspeisetarife
Die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz wird zu Tarifen garantiert, die in der großherzoglichen Verordnung vom 12. April 2019 zur Änderung der großherzoglichen Verordnung vom 1. August 2014 über die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen festgelegt sind. Zu diesem Zweck müssen der Eigentümer der Stromerzeugungsanlage und der Netzbetreiber einen vom Institut Luxembourgeois de Régulation genehmigten Vertrag abschließen.
Die Regelungen zu den Einspeisetarifen für Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung können Sie hier und hier einsehen.