Renovierung der öffentlichen Straßenbeleuchtung
Förderfähige Kosten |
Lampe Vorschaltgerät Leuchten Mast Steuerungssystem Fernleitsystem und Dimmsystem Arbeitskosten für die Installation der förderfähigen Elemente |
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Nicht-förderfähige Kosten | Architektur- und Objektbeleuchtung, usw.
Straßenbauarbeiten |
Praktische Details | Erstellung eines Konzeptes zur Renovierung der öffentlichen Beleuchtung im gesamten Gemeindegebiet
Reduzierung des Stromverbrauchs der renovierten Beleuchtungspunkte um mindestens 40 % Annahme für die Berechnung der Reduzierung des Stromverbrauchs: 4.000 Betriebsstunden/Jahr Reduzierung der Lichtintensität oder Nachtabschaltung im Fall wo die Straßenbeleuchtung bei Bedarf automatisch ein- und ausgeschaltet, bzw. gesteuert werden kann (z. B. sensorgesteuert) |
Förderbetrag (% der Kosten) | 30 % |
Höchstbetrag | 100 € pro ursprünglich renoviertem Beleuchtungspunkt |
Allgemeine Bedingungen
- Mindestens 10 Jahre alte öffentliche Beleuchtung
- Bestandsaufnahme und Inventar der öffentlichen Beleuchtung auf kommunalen Straßen und öffentlichem Raum
- Ersatz älterer Straßenbeleuchtungsanlagen durch effizientere Technologien
- Einhaltung rechtlicher und technischer Voraussetzungen (insbesondere DIN EN 13 201)
Qualitätskontrolle
- Verpflichtung zum Monitoring des jährlichen Stromverbrauchs