Verlängerung der Fristen im Rahmen der großherzoglichen Verordnung über die Finanzbeihilfen der PRIME House

Sie planen die Renovierung Ihrer Wohnung oder einen Neubau und möchten dabei auf die bestehenden Beihilfen zur Unterstützung Ihres Projekts zurückgreifen?
Die großherzogliche Verordnung zur Einführung eines Beihilfesystems zur Förderung der rationellen Energienutzung und zur Aufwertung erneuerbarer Energien wurde soeben geändert. Diese Änderung umfasst insbesondere die um vier Jahre erfolgte Verlängerung der Fristen für die Vornahme beihilfefähiger Investitionen im Rahmen des durch die geänderte großherzogliche Verordnung vom 20. April 2009 eingeführten Beihilfesystems.
Für weitere Informationen:
http://www.legilux.public/leg/a/archives/2015/0257/a257.pdf
Sie haben Fragen zu dieser Meldung? Kontaktieren Sie unsere myenergy-Hotline unter Tel. 8002 11 90