Erhalten Sie staatliche und kommunale Beihilfen für eine energetische Renovierung von Eigentumswohnungen
Sie sind Miteigentümer und möchten Ihr Wohngebäude energetisch renovieren? Entdecken Sie alle wichtigen Schritte, um von staatlichen und kommunalen Beihilfen profitieren zu können!
Eigentümerversammlung
stimmt über die anstehenden Renovierungsarbeiten und über die Beauftragung eines zugelassenen Energieberaters ab.
Hausverwalter
beauftragt einen zugelassenen Energieberater und stellt dessen Bericht auf der Eigentümerversammlung vor.
Die Liste der zugelassenen Berater finden Sie unter: myenergy.lu/de/privatpersonen/certified
Eigentümerversammlung
entscheidet über die zu ergreifenden Renovierungsmaßnahmen.
Hausverwalter
- beantragt Kostenvoranschläge für die Renovierungsmaßnahmen und lässt sie vom zugelassenen Energieberater prüfen
- stellt Angebote zur Abstimmung in Eigentümerversammlung vor
- legt die geplanten Maßnahmen der zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen zur Überprüfung vor.
Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
überprüft und bestätigt die Förderfähigkeit der Renovierungsmaßnahmen gemäß dem „Accord de principe“.
Hausverwalter versendet eine Kopie des „Accord de principe“ an die Miteigentümer.
Jeder Eigentümer
kann bei einer Bank seiner Wahl ein individuelles Klimadarlehen auf Grundlage des „Accord de principe“ beantragen.
Eigentümerversammlung
stimmt über die Wahl des Handwerkers ab, der von der Hausverwaltung beauftragt wird und die Arbeiten im Einklang mit dem „Accord de principe“ ausführt.
Zugelassener Energieberater
prüft die durchgeführten Dämmungsarbeiten und dokumentiert sie in einem Abschlussbericht.
Hausverwalter
beantragt die Auszahlung der Beihilfen unter Vorlage des Abschlussberichts bei der zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen.
Hausverwalter beauftragt die Erstellung eines neuen Energiepasses.
Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
zahlt die PRIMe-House-Beihilfen aus, die von der Hausverwaltung auf Grundlage der Prorata-Berechnung anteilig auf die Miteigentümer aufgeteilt werden.
Weitere Informationen
erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder myenergy.
Die meisten Gemeinden gewähren zusätzliche kommunale Beihilfen.