Genehmigung(en) einholen
Die Durchführung und Nutzung geothermischer Bohrungen kann Auswirkungen auf den Menschen und/oder die Umwelt haben. Folglich ist es vor dem Beginn der Arbeiten vorgeschrieben, die folgenden beiden Genehmigungsanträge zu stellen:
- Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung (in allen Fällen)
- Antrag auf Betriebsgenehmigung für klassifizierte Einrichtungen der Klasse 1 in Bezug auf geothermische Bohrungen, falls die Gesamtwärmeabsorptionsleistung der Sonden 30 kW übersteigt. (Eher selten bei Einfamilienhäusern)
Zum Schutz des Grundwassers sind geothermische Bohrungen nur an bestimmten Stellen erlaubt. Prüfen Sie daher noch vor der Einreichung eines Antrags, ob sich Ihr Grundstück in einem zulässigen Gebiet befindet. Eine Übersicht der erlaubten Standorte ist über das Geoportal abrufbar. („Allgemeines Portal“, Thema „Wasser“ auswählen, unter „Grundwasser“, „Einschränkung Wärmepumpen“ ankreuzen). Im Zweifelsfall kann sich auch an die Wasserwirtschaftsverwaltung gewendet werden.
Vor Beginn der Arbeiten sollten Sie sich zudem bei Ihrer Gemeinde informieren, ob eine Genehmigung beantragt werden muss oder bauvorschriftliche Einschränkungen bestehen. Zeitgleich können Sie sich auch über kommunale Beihilfen informieren.
Gut zu wissen: Fragen Sie Ihre Gemeinde nach möglichen kommunalen Beihilfen.