Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

08/11/21 - News

Was ist ein Energiepass?

Der Energiepass ist das Gütesiegel für die energetische Bewertung von Wohngebäuden. Er enthält Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ermöglicht den Vergleich mit anderen Wohngebäuden. Auch ohne fachliche Vorkenntnisse ist es Verbrauchern so möglich, die energetische Qualität eines Gebäudes zu beurteilen.

 

Warum ist der Energiepass Pflicht?

Der Energiepass ist gesetzlich vorgeschrieben und wird nicht subventioniert. Die Berechnungen erfolgen nach genauen Regeln, die in der Verordnung zur Energieeffizienz von Gebäuden vom 9. Juni 2021 festgelegt sind. Der Energiepass ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Durch die Ausstellung eines Energiepasses entstehen keine unmittelbaren Renovierungsverpflichtungen.

 

In welchen Fällen muss ein Energiepass erstellt werden?

Für baugenehmigungspflichtige Neubauten (Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung erneuerbarer Energien muss dem Bauantrag beiliegen.)

Ja

Für Erweiterungen eines bestehenden Gebäudes

Ja

Bei Änderungen an einem bestehenden Gebäude (Baugenehmigungspflicht), wenn die Fläche des geänderten Bauteils der Gebäudehülle 10 % der bestehenden Fläche dieses Elements (Mauern, Fenster, Dach, usw.) übersteigt und wenn die Änderungen einen erheblichen Einfluss auf die Energiebilanz des Gebäudes haben. (Ausstellung des Energiepasses für die neu geplante Situation.)

Ja

Bei Änderungen an einem bestehenden Gebäude ohne Baugenehmigungspflicht, wenn die Fläche des umgebauten Bauteils der Gebäudehülle 10 % der bestehenden Fläche dieses Elements (Mauern, Fenster, Dach, usw.) übersteigt und wenn der Umbau einen erheblichen Einfluss auf die Energiebilanz des Gebäudes hat. (Ausstellung des Energiepasses für die neu geplante Situation.)

Ja

Bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel

Ja

Abriss: beim Verkauf eines Gebäudes, das nach dem Verkauf abgerissen wird und über eine Heizung, Außenwände und ein Dach verfügt.

Nein

Abriss: beim Verkauf einer Ruine oder eines Gebäudes ohne Heizungsanlage, welches nach dem Verkauf abgerissen wird.

Nein

Bei Änderungen an technischen Anlagen, sofern die Änderungen an den technischen Anlagen 1.500 € (im Falle eines Einfamilienhauses) oder 3.000 € (im Falle eines Mehrfamilienhauses) übersteigen.

Ja

Bei Erbschaften oder Schenkungen

Nein

Öffentlicher Verkauf auf dem Rechtsweg, Immobilienpfändung oder öffentliche Versteigerung

Nein

 

Wer darf einen Energiepass erstellen?

Ausstellberechtigt sind Architekten und beratende Ingenieure, deren Beruf durch das Gesetz vom 13. Dezember 1989 über die Organisation der Berufe von Architekten und beratenden Ingenieuren geregelt ist, sowie alle vom Wirtschaftsministerium zugelassenen Experten. Eine Liste der zugelassenen Energiepassersteller finden Sie unter www.guichet.lu.

Die Klima-Agence certified Beraterliste bietet Ihnen zudem eine Auswahl an kompetenten Fachleuten, die darüber hinaus von Klima-Agence zertifiziert wurden.

 

Entwicklung der Anforderungen für Neubauten

In Luxemburg wird ab 2017 jeder Neubau im Bereich der Wohngebäude einem Niedrigstenergiegebäude (NZEB = Nearly Zero Energy Building) entsprechen. In der Regel
entspricht das NZEB den Klassen AAA. Zusätzlich werden jedoch standortspezifische Bedingungen berücksichtigt, welche Abweichungen zu den Klassen AAA zur Folge haben können.