Stromkennzeichnung

08/05/21 - News

Stromkennzeichnung

 

Die Stromkennzeichnung dient dazu, den Kunden über die Umweltbelastungen und die Zusammensetzung des Stroms nach Energieträger zu informieren. Die im Großherzogtum Luxemburg tätigen Stromversorger müssen ihren Kunden das Strometikett mindestens einmal jährlich zusammen mit einer Stromrechnung übermitteln.

 

Das Strometikett enthält die Informationen des vergangenen Jahres und ermöglicht dem Kunden den Vergleich zwischen den Angeboten und Produkten der verschiedenen Versorger in Bezug auf die energetische Zusammensetzung und die Umweltbelastung.

 

Stromkennzeichnung

 

Welche Informationen sind auf dem Strometikett enthalten?

Die Zusammensetzung nach Energieträger

  • Produktmix: Die Zusammensetzung des vom Kunden bestellten Stromprodukts
  • Lieferantenmix: Die Zusammensetzung der gesamten vom Stromversorger des Kunden angebotenen Produktpalette
  • Nationaler Mix: Die Zusammensetzung des gesamten Stroms, der von allen Stromversorgern auf nationalem Gebiet geliefert wird.

 

Bei den Energieträgern kann es sich um die nachstehenden Energieträger handeln:

  • fossile Energien (Steinkohle, Braunkohle, Erdgas, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung)
  • Kernenergie
  • erneuerbare Energien (Biomasse, Biogas, Kläranlagen- und Deponiegas, Windenergie, Wasserkraft, Sonnenenergie)
  • oder um jedweden sonstigen Energieträger unbekannter Herkunft.  

 

Die Umweltbelastung

Die Umweltbelastung gibt Auskunft über die CO2-Emissionen und den radioaktiven Abfall pro gelieferter Stromeinheit.