Machen Sie Ihre Heizung fit

08/05/22 - News

Verordnung

Die Verordnung über Feuerungsanlagen beinhaltet Bestimmungen, die es im Hinblick auf eine künftige Senkung der Schadstoffemissionen einzuhalten gilt. Dazu zählen insbesondere die Mindestkriterien für die Nutzung und Kontrolle von Heizungsanlagen, die mit festem, flüssigem oder gasförmigem Brennstoff betrieben werden und der Wärme‐ und/oder Warmwassererzeugung dienen. Die entsprechende Verordnung gilt für:

 

  • Feuerungsanlagen, die mit festem oder flüssigem Brennstoff betrieben werden und deren Nennleistung über 7 kW und unter 20 MW liegt
  • Feuerungsanlagen, die mit gasförmigem Brennstoff betrieben werden und deren Nennleistung über 3 MW und unter 20 MW liegt.

 

Mit gasförmigem Brennstoff betriebene Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 4 kW und 3 MW sind nicht ausgeschlossen, sondern durch die geänderte großherzogliche Verordnung vom 27. Februar 2010 über gasbetriebene Feuerungsanlagen geregelt.

 

Aus rechtlicher Sicht sind die 3 nachstehenden Maßnahmen einzuhalten:

1. Abnahme

Eine neue Heizungsanlage muss von einem Fachmann der Chambre des Métiers (Abteilung für die Kontrolle und Abnahme von Gebäuden) abgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Anlage zuverlässig betrieben wird. Diese Abnahme muss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einreichen des Abnahmeantrags durch Ihren Heizungsinstallateur erfolgen.

 

Ihr Berater bei der Chambre des Métiers:

 

2. Regelmäßige Inspektion

Die Leistung und die Emissionen Ihrer Heizung müssen regelmäßig kontrolliert werden:

  • Neu – HOLZHEIZUNGEN UND AN DEN HEIZKREISLAUF ANGESCHLOSSENE ÖFEN: ALLE 2 JAHRE
  • ÖLHEIZUNGEN: ALLE 2 JAHRE
  • GASHEIZUNGEN: ALLE 4 JAHRE

In den meisten Fällen erfolgt diese Inspektion zum Zeitpunkt der jährlichen Wartung Ihrer Anlage. Fragen Sie am besten Ihren Heizungsinstallateur.

 

3. Einmalige Überprüfung der Energieeffizienz

Diese Überprüfung ist nur einmal durchzuführen. Hierbei wird die gesamte Heizungsanlage auf energetische Schwachstellen untersucht, um Ihnen aufzuzeigen, wie Sie langfristig Heizkosten einsparen können. Dabei geht es vor allem darum, Punkte zu überprüfen, die bei der jährlichen Wartung nicht berücksichtigt werden.Auch bestehende Anlagen müssen überprüft werden.

Diese Überprüfung kann ohne größeren Aufwand, beispielsweise durch einen „Heizungscheck“ durchgeführt werden.