Beihilfen für Energiesparmaßnahmen in Unternehmen

Mehrere Instrumente und Verordnungen sollen Unternehmen bei ihren Initiativen und Projekten zur Optimierung der Energieeffizienz unterstützen.

 

1. Direkte Subventionen von Projekten zur rationellen Energienutzung


Beihilfen für Industrieunternehmen


Industrieunternehmen können in den nachfolgend aufgeführten Bereichen von einer finanziellen Beihilferegelung (Gesetz vom 15. Dezember 2017 über eine Regelung für Umweltschutzbeihilfen) profitieren, die vom Wirtschaftsministerium verwaltet wird:

  • Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten von Energieeffizienzmaßnahmen
  • Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten einer hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung
  • Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten der Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen
  • Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten effizienter Wärme- und Kältenetze
  • Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten von Energieinfrastrukturen
  • Beihilfen für Umweltstudien

Bereits vor Beginn der Projektarbeiten sind die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen und der vollständige Beihilfeantrag einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Online-Portal der luxemburgischen Behörden Guichet.lu.

 

Zuschüsse für kleine und mittlere Industrie- und Handwerksbetriebe


Diese Unternehmen unterstehen der Beihilferegelung der Abteilung für Mittelstand des Wirtschaftsministeriums. Beihilfefähige Investitionen und Interventionssätze werden durch das Gesetz vom 30. Juni 2004 zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für Beihilferegelungen zugunsten des Mittelstands vorgegeben. Gegenstand ist Folgendes:

  • Investitionen in Energieeinsparungen, erneuerbare Energien oder die Kraft-Wärme-Kopplung,
  • Ausgaben eines KMU durch die Inanspruchnahme einer externen Beratung, um Fortschritte auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen zu erzielen.

Bereits vor Beginn der Projektarbeiten zur Energieeinsparung sind die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen und der vollständige Beihilfeantrag einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Online-Portal der luxemburgischen Behörden Guichet.lu.

 

2. Steuerliche Maßnahmen


Einige Bestimmungen des luxemburgischen Einkommensteuergesetzes ermöglichen es, die Rentabilität von Investitionsprojekten durch zwei Fördermaßnahmen zu verbessern:

  • eine „Sonderabschreibung“ von bis zu 80 % des Wertes bestimmter Sachanlagen, insbesondere von Sachinvestitionen, die im Rahmen der rationellen Energienutzung oder zur Verringerung von Umweltbelastungen getätigt werden (Verweis: geändertes Einkommensteuergesetz vom 4. Dezember 1967, Art. 32 bis)
  • eine Einkommensteuergutschrift für beihilfefähige Investitionen nach Art. 32 bis (Verweis: geändertes Einkommensteuergesetz vom 4. Dezember 1967, Art. 152 bis)

Um von diesen Maßnahmen profitieren zu können, müssen die Realität und die Konformität des für die Sonderabschreibung infrage kommenden Anlagevermögens durch ministerielle Bescheinigungen belegt werden.

Daher ist es notwendig, die Anwendbarkeit dieser Maßnahmen mit kompetenten Partnern (die luxemburgische Steuerverwaltung, das im Rahmen Ihrer Investitionsvorhaben zuständige Ministerium, Ihr Steuerfachmann) zu prüfen.


Weitere Informationen und die erforderlichen Formulare erhalten Sie online auf der Website der Steuerverwaltung.