Bau oder Erweiterung eines bestehenden Gemeindegebäudes
Förderfähige Kosten | Alle Investitionen im Zusammenhang mit der Energieoptimierung (Bauelemente) |
---|---|
Praktische Details | Vergabe von Fördermitteln werden auf die Energiebezugsfläche bezogen
Separate Förderung für technische Installationen (mit Ausnahme der Lüftung) Angabe des Datums der Baugenehmigung in der Akte Die Ergebnisse des Monitorings sind dem Minister ausschließlich auf Anfrage mitzuteilen |
Förderbetrag (% der Kosten) | |
Standardgerechtes Nichtwohngebäude | Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz nach der großherzoglichen Verordnung vom 31. August 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden auszustellen |
Niedrigenergiegebäude (AB / BB) | 60 € / m2 |
AA-Gebäude | 100 € / m2 |
Mindestinhalt der Studie
- Erstellung des CPE-f auf Basis des berechneten Energiebedarfs
- Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten - Energieversorgung (gemäß Artikel 6 der großherzoglichen Verordnung vom 31. August 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden)
- Einhaltung der jeweiligen Wärmeschutzklasse und Gesamtenergieeffizienzklasse
- Primärenergiebedarf „Beleuchtung“ und „Lüftung“ eine Klasse unterhalb der Gesamtenergieeffizienzklasse
Qualitätskontrolle
- Durchführung eines „Blower-Door-Tests“ nach und in Übereinstimmung mit der großherzoglichen Verordnung vom 31. August 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden (Methode A)
- Empfehlung: Durchführung einer Thermografie mit schlüssigem Bericht
- Verpflichtung zu einem jährlichen Monitoring des Verbrauchs und jährliche Präsentation des Monitorings gegenüber den Gebäudeverwaltern/-nutzern (Sensibilisierung)