Wärmepumpe mit einer maximalen Leistung von 150 kWth
Förderfähige Kosten | Wärmepumpe
Wärmepumpe kombiniert mit einem Latentwärmespeicher und einem thermischen Solarkollektor, wobei der thermische Solarkollektor nur dann förderfähig ist, wenn er nicht separat förderfähig ist (Abschnitt II.2: Thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung). Vertikale oder horizontale geothermische Energiegewinnung Steuerung, Regelung und Fernüberwachung Peripheriegeräte Studien- und Arbeitskosten zur Einrichtung der förderfähigen Elemente |
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Nicht förderfähige Kosten | Bauarbeiten (Räumlichkeiten, Zugangsarbeiten....) |
Förderbetrag (% der Kosten) | 40 % |
Allgemeine Bedingungen
- Anforderungen in Bezug auf die Leistungszahl, ermittelt gemäß der Norm EN 14511:
- Geothermische Wärmepumpe Sole/Wasser: COP ≥ 4,3 bei B0/W35
- Erdwärmepumpe mit Direktexpansion: COP ≥ 4,3 3 bei E4/W35
- Wasser/Wasser-Wärmepumpe: COP ≥ 5,1 3 bei W10/W35
- Förderung einer Wärmepumpe kombiniert mit einem Latentwärmespeicher und einem Solarthermiekollektor (COP ≥ bei B0/W35)
- Förderung einer Wasser/Luft-Wärmepumpe ausschließlich nach Aktenlage für AAA-Gebäude
- Maximale Vorlauftemperatur des Heizkreislaufs 35 °C, sonst COP mindestens gleich dem geforderten Grenzwert bei W35 mit der gewählten Vorlauftemperatur.
- Hydraulischer Abgleich des Heizungsnetzes, mit Protokoll
- Installation eines Stromzählers zur Messung des Stromverbrauchs der Wärmepumpe, einschließlich des peripheren Verbrauchs
- Obligatorisches Monitoring der Anlage
- Bearbeitung nach Aktenlage von Anlagen > 150 kWth
- entsprechende Genehmigungen im Umweltbereich, falls erforderlich (Wasser und établissements classés)